Im Sinne des Stifters verpflichtet sich die Räschle Stiftung die in der Stiftungsurkunde definierten Zielgruppen im Rahmen des Machbaren zu unterstützen. Dies unter eingehender Prüfung der Projekteingabe und Einhaltung der Vergabekriterien.

Vergabekriterien

  • Förderbeiträge sollen projektbezogen sein und mittelfristig (innert 1-2 Jahren) eingesetzt werden
  • Projekte sollen nachhaltig sein und eine Zukunftsperspektive haben
  • Destinäre sollen vor Ort besucht werden
  • Projektpräsentationen sollen persönlich gehalten werden
  • Aktive / passive Suche, dies in Bezug auf zu fördernde Projekte
  • Vergaben sind grundsätzlich einmalig
  • Nachfolgende Vergaben müssen neu eingerichtet werden

In Planung

ImmobilienprojektZürcherstrasse 115
Frauenfeld

Initialisierung

2024